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Leider kann der zitierte StVO Abschnitt nicht
unkommentiert bleiben.
Die erste Schwäche zeigt die Vorschrift in der Dimensionierung der Fahrrad Lichtanlage. Es sind mindestens 3 Watt vorgeschrieben, es darf also auch mehr sein. Die herkömmlichen Fahrradlampen haben vorne eine 2,6 Watt Glühlampe und hinten eine mit 0,4 Watt. Die Intensität des Lichtes wurde bisher durch eine geschickte Formgebung des Lampenreflektors und der Streuscheibe erreicht. Hier sind die physikalischen Bedingungen fast ausgeschöpft. Die Erhöhung der Spannung auf 12 Volt verbietet das Gesetz, jedoch sind 12 Volt Fahrrad Lichtanlagen in der Entwicklung und zum Teil bereits auf dem Markt. So kann wohl diese leidige Beschränkung bald aus der StVO gestrichen werden. Eine Erhöhung der Werte auf 12 Volt und insgesamt 5 Watt bringt schon eine spürbare Verbesserung in der Ausleuchtung mit sich. Entsprechende Lichtanlagen sind aber noch recht kostenintensiv.
Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß sein Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur noch halb so hoch liegt, wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer.
Alltagsradfahrer sind durchaus in der Lage, dauerhaft
Geschwindigkeiten von 25 30 km/h zu fahren, besonders nachts, wenn es
Windstill ist und wenig Verkehr auf den Straßen herrscht. In diesem Fall ist
der nach Vorschrift eingestellte Frontscheinwerfer Lebensgefährlich, denn man
erkennt Fußgänger auf der Fahrbahn zu spät weil der Lichtschein nur die Fläche
dicht vor dem Rad ausleuchtet. Selbst Dinge, die auf der Straße liegen und Löcher
in der Fahrbahn werden zu spät erkannt.
Der Praktiker stellt deshalb sein Licht so ein, daß die Oberkante des
Lichtkegels die Straße gerade eben nicht berührt. So kann man, inklusive der
Verkehrsschilder, alles rechtzeitig erkennen.
Auch diese Regelung ist
wenig praxisgerecht und machen die Verbesserung in der StVO, das Lichttechnische
Einrichtungen mindestens
3Watt haben müssen (vorher stand an der Stelle das Wort höchstens),
wieder zu Nichte. Radfahrer müssen unter allem Umständen in der vom KFZ
Verkehr verursachten Lichtflut auffallen was nach den geltenden
Regeln völlig unmöglich ist.
Selbst die besten zugelassenen Lichtanlagen für Fahrräder können bei
schlechter Sicht am Tage die erforderliche Leistung nicht erbringen, was
folgendes Beispiel aus der Praxis deutlich macht.
An einem Velomobil vom Typ
Alleweder ist aus Konstruktionsgründen
der Einbau eines Dynamos unmöglich, so das der erste Verstoß gegen die
oben genannten Regeln gegeben ist. In dem Fahrzeug ist für die normale Fahrrad
- Lichtanlage ein 6 Volt, 5 Ampére/h Akku eingebaut, womit das Licht 10 Stunden
leuchtet. Um auch noch bei Tage und Nebel gesehen zu werden, wurde zusätzlich
eine 12 Volt Lichtanlage montiert, hinten leuchtet ein Dioden
Zusatzbremslicht für KFZ und vorne
ein selbstgebauter Fahrradscheinwerfer mit 20 Watt Leistung. Alles in allem eine
Lichtanlage, die MEGA VERBOTEN ist. Um die
Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer zu überprüfen, wurden 20 KFZ Fahrer,
10 Radfahrer und 3 Fußgänger befragt.
Das Ergebnis der Befragung übertraf alle Erwartungen: alle Personen waren der
Meinung Endlich mal eine vernünftige Lichtanlage!
Hier wird deutlich offenbar, dass die oben genannte Verordnung umgekehrt proportional zur täglichen Praxis ist.
Im Handel sind Speichenreflektoren erhältlich, die zweckmäßig, aber nicht zugelassen sind. Reflektoren sind Lichttechnische Einrichtungen im Sinne der StVO und müssen ein Prüfzeichen tragen. Die genannten sinnvollen Speichenreflektoren sind deshalb nicht zugelassen, weil man darauf kein Prüfzeichen anbringen kann.
Als blanker Hohn erscheint dann dieser Satz aus der VwV StVO:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse
es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu
benutzen.
Es werden lichttechnische Einrichtungen zugelassen, die ihren Zweck mehr schlecht als recht bei voller Dunkelheit erfüllen und erwartet dann vom Radfahrer, das er die zugelassenen Funzeln auch am Tage bei schlechter Sicht benutzt, wo kein Mensch erkennt, ob das Licht an ist, oder nicht.
Der Lichteinfluss durch die anderen Verkehrsteilnehmer.
Hier soll erörtert werden,
welchen Lichteinflüssen Radfahrer ausgesetzt sind.
Am stärksten werden Radfahrer unzweifelhaft vom Licht der Kraftfahrzeuge
beleuchtet. Einerseits ist das sehr gut, denn das Licht verhindert, das wir
Velofahrer übersehen werden. Die Kehrseite der Medaille ist negativ, denn in
den letzten 20 Jahren ist das Fahrlicht der Kraftfahrzeuge kontinuierlich heller
geworden. Ich erinnere mich daran, das mein erstes Auto ein Abblendlicht von 38
Watt pro Lampe hatte; und es war kein Halogenlicht. Ich erinnere mich nicht
daran, das ich damals von entgegenkommenden Autos geblendet wurde, es sei denn,
die Fahrer vergaßen abzublenden.
Heute werden Radfahrer durch Abblendlicht mit 55 Watt Halogenlicht pro Lampe, das sind 110 Watt gesamt(!), geblendet, was durch das asymmetrische Abblendlicht in Verbindung mit linksseitigen Radwegen noch getoppt wird. In diesem Fall werden Fußgänger und Radfahrer bis an die Schmerzgrenze geblendet. Die Schmerzgrenze wird dann von dem neuartigen blauen Licht überschritten, die rechnerisch zwar auch mit 55 Watt pro Lampe leuchten, aber durch ihr nicht kontinuierliche Spektrum das Auge mehr blenden als das normale Licht.
Anders als technische
Messeinrichtungen werten Auge und Gehirn das einfallende Licht und zeigen für
bestimmte Lichtwellen unterschiedliche Lichtempfindlichkeiten. Und das Auge
reagiert auf das Licht aus den modernen Autolampen sehr empfindlich, das Gehirn
meldet: Es blendet!.
Jetzt höre ich die Auto Fachleute sagen: Aber die Fahrer können bei dem
neuartigen Licht viel besser sehen.
Das ist sehr lobenswert. Aber es nützt dem Radfahrer, der für eine Strecke von einem Kilometer völlig geblendet gar nichts sieht, nicht viel.
Fußgänger werden von der Straßenverkehrsordnung noch härter `rangenommen:
...Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren..
Es kann sogar noch übler werden. Seit Jahren ist im Gespräch, das Kraftfahrzeuge am Tage per Gesetz mit Licht fahren müssen. In dem würde sich die StVO widersprechen, denn § 17 -Beleuchtung- Absatz (2a) der StVO sagt: Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren. Das ist notwendig, damit Kraftradfahrer aus der Blechlawine herausragen und nicht umgefahren werden. Hier schließt sich der Kreis zu den hanebüchenen Beleuchtungsregeln für Radfahrer. Wird auch am Tage mit Licht gefahren, fallen alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer in der Lichtflut nicht mehr auf, Motorradfahrer schon gar nicht. Von dem um ein vielfaches erhöhten Schadstoffausstoß ganz zu schweigen.
Das Argument der höheren Sicherheit lasse ich nicht gelten, den die Sicherheit gilt nur für Autofahrer untereinander. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer erhöht sich die Unfallgefahr.
Ein einfaches Mittel, um den Verkehr sicherer zu beherrschen wird heute völlig übersehen: nämlich langsamer und aufmerksamer fahren.
Ich frage mich, wie die Rüstungsspirale in der Beleuchtung in der Zukunft aussieht; bekommen Radfahrer dann im dunklen und bei schlechtem Wetter Ausgangssperre? Oder bekommen wir ein gelbes Rundumlicht auf den Kopf?
Ich selbst forsche gerade an einem Anti Collision Light (So heißen die Blitzlichter an den Flugzeugen) für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer. Das ist dann aber verboten, aber man wird auch bei "Schietwetter" gesehen und hebt sich aus der Lichterflut hervor.
Wir können eigentlich nur die Gesetzgeber so lange nerven, bis alle Verkehrsteilnehmer gleichrangig behandelt werden.
Das Schlusswort ist ein Zitat einer meiner Freunde:
Man sollte in Fahrradbeleuchtungsfragen nicht nach Recht und Unrecht entscheiden, sondern nach Sinn und Unsinn.
Kommen Sie gut durch die dunkle Jahreszeit!